Unser Tagesablauf

A- und B-Wochen
Die Hausordnung
Vorwort
- Diese Hausordnung ist verbindlich für alle, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.
- Ziel ist es, den äußeren Ablauf des Schulbetriebes so zu organisieren, dass jeder Schüler und jede Schülerin sein/ihr Recht auf Bildung wahrnehmen kann und Personen- und Sachschäden vermieden werden.
- Die erfolgreiche Arbeit und das friedliche Zusammenleben sind unser gemeinsames Ziel.
Allgemeine Regeln im Schulalltag
- Gegenüber Lehrkräften, dem pädagogischen Personal, Schüler/innen, technischen Mitarbeiter/innen sowie schulfremden Personen übt der Schulleiter oder ein von ihm Beauftragter das Hausrecht aus. Bei Veranstaltungen hat dieses Recht der/die jeweilige Verantwortliche inne.
- Rücksichtnahme, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und Toleranz sind Verhaltensweisen, die einen angenehmen Schulalltag für uns alle ermöglichen.
- Die Arbeit der Mitschüler/innen und der Erwachsenen wird nicht gestört.
- Der Konsum von Drogen und Alkohol, der Umgang mit offenem Feuer und das Rauchen sind verboten.
- Das Mitbringen von Waffen sowie das Anwenden von physischer und psychischer Gewalt jeglicher Art sind verboten.
- Fremdenfeindliche, rassistische und in irgendeiner Weise diskriminierende Äußerungen sind zu unterlassen. Das Tragen oder Zeigen fremdenfeindlicher, rassistischer und in irgendeiner Weise diskriminierender Zeichen oder Symbole ist verboten und hat gegebenenfalls juristische Konsequenzen.
- Die Nutzung eines Handys oder Smartphones sowie sonstiger technischer Geräte darf während des gesamten Schultages und bei allen Veranstaltungen, die der Aufsicht der Schule unterliegen nur mit dem Einverständnis der zuständigen Lehrkraft erfolgen (z.B. Notfälle). Die Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Telefone können auch ausgeschaltet und verdeckt mit sich getragen werden. Über Ausnahmen entscheidet das pädagogische Personal.
- Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher und Brandschutztüren) müssen stets funktionsfähig Es ist verboten, sie zweckentfremdet zu verwenden oder zu beschädigen.
- Das Verhalten in Notsituationen ist durch den Alarmplan geregelt. Bei Feueralarm ist der Alarmplan einzuhalten. Die Fluchtwege und Sammelplätze sind ausgeschildert. Den Anordnungen der verantwortlichen Leiter/innen ist unbedingt Folge zu leisten. Havarien jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat oder bei der Schulleitung zu melden.
- Wir sorgen gemeinsam für ein sauberes Schulhaus und Schulgelände, sowie für einen angemessenen Umgang mit dem Schuleigentum. Bei schuldhaften Sachbeschädigungen wird der Betreffende zur Verantwortung gezogen. Wir trennen und entsorgen den Müll in den dafür vorgesehenen Behältern.
- Für die mitgebrachte Garderobe sind die vorhandenen Spinde zu nutzen.
- Im Schul- und Treppenhaus gehen wir langsam und leise, drängeln und schubsen nicht.
- Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Außengelände durch geeignete Maßnahmen eigenverantwortlich zu sichern. Die Schule übernimmt keine Beaufsichtigung und haftet nicht für eventuelle Schäden. Um Unfälle zu vermeiden, werden sie auf dem Schulgelände geschoben.
- Das Befahren des Schulgeländes mit einem Kraftfahrzeug ist betriebsfremden Personen untersagt. Betriebsangehörigen ist das Parken auf dem ehemaligen Wirtschaftshof gestattet. Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug angebracht sein. Es stehen öffentliche Parkplätze an der Buswendeschleife (Kurzzeitparken) sowie auf dem Parkplatz am Neubau zur Verfügung.
- Besucher haben sich grundsätzlich im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung zu melden.
- Alle schulischen Veranstaltungen, die nach 16.00 Uhr stattfinden, sind rechtzeitig in das Veranstaltungsbuch einzutragen.
- Die Nutzung der Schulgebäude durch schulfremde Veranstalter ist nur nach Absprache und Genehmigung durch die Schulleitung und das Amt möglich.
- Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und werden dort oder bei den Hausmeistern bis zu einem halben Jahr verwahrt.
- Im Krankheitsfall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten das Sekretariat bis 7.30 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, nimmt der Klassenlehrer mit den Eltern Verbindung auf. Anträge auf Beurlaubungen müssen dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung rechtzeitig vorliegen.
Ablauf eines Schultages
Vor Unterrichtsbeginn
- Die Schülerinnen und Schüler halten sich bis zum 1. Klingelzeichen um 7.30 Uhr auf einem der beiden Schulhöfe auf. Dort befindet sich jeweils eine Frühaufsicht. Um die Selbständigkeit zu fördern, verabschieden sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Höfen von den Eltern. Eine Ausnahme gilt für die Schulanfänger in der ersten Woche.
- Ab 7.30 Uhr dürfen die Kinder die Schulgebäude betreten. Ab dann gewährleisten die unterrichtenden Lehrkräfte die Aufsicht in den Klassenräumen. Die Schülerinnen und Schüler packen die nötigen Unterrichtsmaterialien aus und sind ab 7.40 Uhr bereit für den Unterrichtsbeginn.
- Sollte das Wetter ein vorzeitiges Betreten der Gebäude notwendig machen, so lässt die Frühaufsicht die Kinder in die „Flexible Mitte“ des Neubaus oder in die Klassenräume im Altbau und beaufsichtigt sie dort bis zum Eintreffen der verantwortlichen Lehrkraft. Die im ersten Block eingesetzten Lehrkräfte begeben sich so schnell wie möglich zu den Klassenräumen.
- Für die Schultasche und deren vollständigen Inhalt ist jeder selbst verantwortlich. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.
- Unterricht erfordert sachgemäßen Umgang mit Lehr- und Lernmitteln, das Befolgen der Lehreranweisungen und die Bereitschaft jedes Schülers zu lernen.
- Toilettengänge finden in der Regel nicht während des Unterrichts statt. Die Toiletten werden sauber verlassen. Die Hygieneregeln werden eingehalten. Die Toilettenräume werden nicht als Spielplatz missbraucht.
Während des Unterrichts
- In den Klassen- und Fachräumen, den Turnhallen sowie dem Sportplatz gelten besondere Verhaltensregeln, über die die Kinder regelmäßig belehrt werden.
- Das Betreten der Hallen erfolgt erst nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft. Die Schüler/innen warten vor der alten Turnhalle bzw. vor der Tür zum Sportbereich am neuen Gebäude.
- Wegen der damit verbundenen Gefahren unterliegt das Tragen von Schmuck im Sportunterricht besonderen Einschränkungen. Die Anweisung der Lehrkraft zum Ablegen des Schmuckes ist zu befolgen. Für die Aufbewahrung ist das Kind selbst verantwortlich. Haftungsansprüche bei eventuellem Verlust sind ausgeschlossen.
- Es werden nur Turnschuhe mit hellen Sohlen getragen, die nicht auf der Straße oder dem Sportplatz benutzt worden sind.
- Die Toiletten werden zu Beginn und am Ende der Hofpausen aufgesucht. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Person.
- Der Unterrichtsraum wird in der Regel erst am Ende des Unterrichtsblockes verlassen, um Störungen zu vermeiden. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Person.
In den Pausen
- Jede Lehrkraft beendet pünktlich mit dem Klingelzeichen den Unterricht.
- Alle Schüler/innen verlassen umgehend die Schulgebäude und halten sich bis zum Pausenende auf dem Pausengelände auf. Zu dem Pausengelände zählen der Spielplatz, der Sport- und Basketballplatz sowie der Hof zwischen Neu- und Altbau.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausenzeiten ist den Grundschülern nicht gestattet.
- Auf dem Pausengelände verhält man sich so, dass Verletzungsgefahren ausgeschlossen werden, niemand belästigt wird, die Grünanlagen nicht zerstört werden und Spielgeräte unbeschädigt bleiben.
- Im Schulhaus des Altbaus sorgen die „Türaufsichten“ der 6. Klasse für Ordnung. Der Neubau ist während der Pausenzeiten nicht von Schülern zu betreten.
- Auf den Schulhöfen ist den Anweisungen der Aufsichten Folge zu leisten.
- Die Weit- und Hochsprunganlagen sind ausschließlich im Sportunterricht zu nutzen.
- Die Treppen zum Keller, der Vorbereich der Mensa, der Schulgarten, die Sträucher sowie der Bereich hinter den Spielcontainern des Hortes sind keine Aufenthaltsbereiche.
- Auf dem Spielplatz dürfen sich in der ersten Pause die Schüler/innen der Klassenstufen 4-6 aufhalten, während des Mittagsbandes die der Klassenstufen 1-3.
- Die Tore dürfen im ersten Teil des Mittagsbandes von den Klassenstufen 1-3 und im zweiten Teil von den Klassenstufen 4-6 genutzt werden.
- Im Mittagsband kann Spielzeug im Spielehaus gegen Hinterlegung des Spieleausweises ausgeliehen werden. Für das Spielehaus sind jeweils die 6. Klassen verantwortlich.
- In „Regenpausen“ halten sich alle Schüler und Schülerinnen in ihrem eigenen Klassenraum auf. Muss die Pause draußen wegen einer Wetterverschlechterung abgebrochen werden, so begeben sich alle mit dem Abklingelzeichen in ihre Klassenräume.
- Das Mittagessen wird im Speiseraum eingenommen. Die Essenszeiten sind durch einen gesonderten Plan geregelt. Undiszipliniertes Verhalten hat zu unterbleiben. Der Platz wird sauber hinterlassen. Essensreste gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, das Geschirr wird abgeräumt. Die Aufsicht achtet auf das Abwischen der Tische und Heranschieben der Stühle.
- Am Pausenende gehen alle Schüler sofort in ihre Unterrichtsräume. Ein notwendiger Raumwechsel erfolgt erst dann.
Nach Unterrichtsende
- Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster und Türen verschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Raum ordentlich verlassen.
- Nach Ende des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaft verlassen alle Schüler/innen zügig die Schulgebäude und das Schulgelände.
- Die Aufsicht durch die Leiter/innen der Arbeitsgemeinschaften beginnt 15 Minuten vor der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft und endet, wenn alle Teilnehmer das Schulgelände verlassen haben.
- Das Abholen der Kinder nach der Schule erfolgt in der Regel am Spielplatz oder der Bushaltestelle. Bei schlechten Witterungsverhältnissen auch im Foyer des Altbaus oder der „Flexiblen Mitte“ des Neubaus.
- Busschüler/innen, werden in der Regel von einer Aufsicht zur Busschleife gebracht und dort bis zur Abfahrt des Busses betreut. Sie erwarten die Aufsicht beim Haupteingang. Beim Warten auf den Bus ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Person Folge zu leisten. An den Haltestellen verhalten sich alle Schüler diszipliniert und so, dass niemand gefährdet wird. Schubsen, Drängeln und laute Musik sind untersagt.
Unterrichts- und Pausenzeiten
ab 7.30 Uhr offener Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen
1. Block | 7.45 Uhr bis 9.25 Uhr | inklusive 10 min Frühstückspause |
Hofpause | 20 Minuten | |
2. Block | 9.45 Uhr bis 11.15 Uhr | |
Mittagsband | 50 Minuten |
MB 1: 11.15 – 11.40; MB 2: 11.40 – 12.05 |
3. Block | 12.05 Uhr bis 13.35 Uhr | |
Pause | 10 Minuten | |
7. Stunde | 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr | |
8. Stunde | 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr |
Schlussbestimmungen
Bestandteil der Hausordnung sind die für einzelne Unterrichtsräume bzw. Fächer festgelegten Raum- bzw. Nutzerordnungen.
In regelmäßigen Zeitabständen finden Belehrungen aller Schüler/innen durch die Klassen-lehrer/innen statt, die im Klassenbuch vermerkt werden.
Die Hausordnung wird im Schulgebäude ausgehängt und über die Homepage der Schule veröffentlicht.
Die Hausordnung wurde am 18.06.2020 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Heinrich
Schulleiter